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Recht und Formalitäten

Familienname nach der Hochzeit: Eure Möglichkeiten in Österreich

Gemeinsamer Name, Doppelname oder jeder behält den eigenen? Das österreichische Namensrecht lässt euch viele Möglichkeiten.

Redaktion Hochzeit Brautinfo2 Min. Lesezeit

Familienname nach der Hochzeit: Eure Möglichkeiten in Österreich, Bild 1

Seit der Reform des Namensrechts 2013 habt ihr in Österreich viel Spielraum bei der Wahl eures Familiennamens. Geregelt ist das in den Paragrafen 93 bis 93c des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs. Wichtig vorab: Ohne Erklärung ändert sich nichts, ihr behaltet dann beide euren bisherigen Namen.

Gemeinsamer Familienname

Ihr könnt den Namen einer der beiden Personen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Besteht ein Name aus mehreren Teilen, könnt ihr den ganzen Namen oder nur Teile davon verwenden.

Gemeinsamer Doppelname

Ihr könnt auch einen Doppelnamen aus beiden Namen bilden und gemeinsam führen. Dieser darf aus höchstens zwei Teilen bestehen und wird mit einem Bindestrich verbunden, zum Beispiel Huber-Novak.

Einer führt einen Doppelnamen

Bestimmt ihr einen gemeinsamen Familiennamen, kann die Person, deren Name nicht gewählt wurde, ihren bisherigen Namen anfügen oder voranstellen. Auch dieser Doppelname hat höchstens zwei Teile und einen Bindestrich.

Jeder behält den eigenen Namen

Gebt ihr keine Erklärung ab, führt ihr beide weiterhin euren bisherigen Familiennamen. Das ist heute eine ganz normale Wahl.

Wie und wann wählt ihr den Namen?

Die Erklärung gebt ihr in der Regel schon bei der Ermittlung der Ehefähigkeit am Standesamt ab. Für die Bestimmung eines gemeinsamen Namens müsst ihr beide anwesend sein. Die Namenswahl ist auch nach der Hochzeit noch möglich. Lasst euch beraten, wie oft und unter welchen Bedingungen eine spätere Änderung erlaubt ist.

Der Name eurer Kinder

Habt ihr einen gemeinsamen Familiennamen, erhält euer Kind grundsätzlich diesen Namen. Führt ihr unterschiedliche Namen, könnt ihr den Namen eines Elternteils oder einen Doppelnamen aus beiden Namen für das Kind bestimmen. Die Erklärung erfolgt bei der Geburtsanmeldung am Standesamt.

Nach der Hochzeit: Dokumente ändern

Wer seinen Namen ändert, muss Reisepass, Personalausweis und Führerschein anpassen lassen und Arbeitgeber, Bank, Versicherungen und Sozialversicherung informieren. Den Meldezettel aktualisiert das Standesamt automatisch. Plant die Flitterwochen deshalb mit dem Namen, der im gültigen Reisepass steht.

Besonderheiten bei internationalen Paaren

Hat eine Person eine andere Staatsangehörigkeit, kann deren Heimatrecht andere Regeln vorsehen. So erlaubt etwa Deutschland seit 2025 Doppelnamen auch ohne Bindestrich. Ob und wie eine Rechtswahl in Österreich anerkannt wird, klärt ihr am besten direkt mit dem Standesamt.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben euer Standesamt, eine Notarin oder ein Anwalt für Familienrecht.

Häufige Fragen

Muss man in Österreich nach der Hochzeit den Namen ändern?

Nein. Ohne Erklärung behaltet ihr beide euren bisherigen Familiennamen.

Braucht ein Doppelname in Österreich einen Bindestrich?

Ja, ein Doppelname besteht aus höchstens zwei Teilen und wird mit einem Bindestrich verbunden.

Kann man den Namen auch nach der Hochzeit noch wählen?

Ja, die Erklärung ist auch nach der Eheschließung möglich. Das Standesamt informiert euch über die Bedingungen.

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