Recht und Formalitäten
Ehe oder Lebensgemeinschaft: Die rechtlichen Unterschiede
Liebe braucht keinen Trauschein, das Recht schon. Wo unverheiratete Paare in Österreich schlechter dastehen und wie ihr vorsorgt.
Redaktion Hochzeit Brautinfo2 Min. Lesezeit

Eure Liebe wird durch eine Unterschrift weder größer noch kleiner. Rechtlich macht der Trauschein in Österreich aber nach wie vor einen deutlichen Unterschied. Wer nicht heiratet und sich auch nicht verpartnert, sollte die wichtigsten Punkte kennen und selbst vorsorgen.
Erbrecht
Ehepartner und eingetragene Partner sind gesetzliche Erben und pflichtteilsberechtigt. Lebensgefährten erben ohne Testament nur in einem einzigen Fall: wenn es überhaupt keine gesetzlichen Erben gibt, also weder Kinder noch Eltern, Geschwister, Großeltern oder deren Nachkommen. Zusätzlich muss die Lebensgemeinschaft in der Regel mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt bestanden haben.
Unter denselben Voraussetzungen dürfen Lebensgefährten nach dem Tod ein Jahr lang in der gemeinsamen Wohnung bleiben und den Hausrat weiter nutzen. Danach endet dieses Recht. Ein Testament ist für unverheiratete Paare deshalb besonders wichtig.
Vermögen bei einer Trennung
Bei einer Scheidung werden Gebrauchsvermögen und Ersparnisse aus der Ehezeit aufgeteilt. Für Lebensgemeinschaften gibt es keine solche Regel. Es zählt, wer was bezahlt hat und wem was gehört. Wer zu Hause bleibt und Kinder betreut, während die andere Person Vermögen aufbaut, steht bei einer Trennung oft ohne Ausgleich da.
Die gemeinsame Wohnung
Gehört die Wohnung einer Person allein oder steht nur sie im Mietvertrag, hat die andere nach einer Trennung meist kein Recht, dort zu bleiben. Wer in Renovierung oder Kredit investiert, sollte das schriftlich festhalten.
Kinder und Obsorge
Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter allein die Obsorge. Beide Eltern können aber jederzeit gemeinsam am Standesamt erklären, dass sie die Obsorge gemeinsam ausüben. Das geht auch gleich bei der Geburtsanmeldung. Voraussetzung ist, dass der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Heiraten die Eltern später, entsteht die gemeinsame Obsorge automatisch.
Unterhalt und Pension
Lebensgefährten schulden einander keinen Unterhalt, weder während der Beziehung noch nach der Trennung. Eine Hinterbliebenenpension gibt es nur für Ehepartner und eingetragene Partner.
So sorgt ihr vor
- Testamente errichten und gegenseitig bedenken
- einen Partnerschaftsvertrag über Wohnung, Anschaffungen und Kredite schließen
- Begünstigte in Lebens- und Ablebensversicherungen eintragen
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung errichten
- die gemeinsame Obsorge am Standesamt erklären
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben euer Standesamt, eine Notarin oder ein Anwalt für Familienrecht.
Häufige Fragen
Erben Lebensgefährten in Österreich?
Ohne Testament nur, wenn es keine gesetzlichen Erben gibt und die Lebensgemeinschaft in der Regel mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt bestand. Ein Testament ist daher wichtig.
Haben unverheiratete Eltern die gemeinsame Obsorge?
Nicht automatisch. Zunächst hat die Mutter die Obsorge allein, beide Eltern können aber gemeinsam am Standesamt die gemeinsame Obsorge erklären.


