Recht und Formalitäten
Gütertrennung und Ehepakt: So regelt ihr euer Vermögen
Was gehört wem in der Ehe? Warum in Österreich Gütertrennung gilt, was trotzdem geteilt wird und wann sich ein Ehepakt lohnt.
Redaktion Hochzeit Brautinfo2 Min. Lesezeit

Über Geld spricht man nicht gern, schon gar nicht kurz vor der Hochzeit. Dabei schafft ein offenes Gespräch über Vermögen Vertrauen und erspart euch im Ernstfall viel Ärger. Hier die wichtigsten Grundlagen für Österreich.
Der Grundsatz: Gütertrennung
Durch die Hochzeit entsteht in Österreich kein gemeinsames Vermögen. Jede Person bleibt Eigentümerin dessen, was sie in die Ehe mitbringt und was sie während der Ehe mit eigenem Geld erwirbt. Auch Erbschaften und Schenkungen gehören nur der Person, die sie erhält.
Was bei einer Scheidung trotzdem geteilt wird
Kommt es zur Scheidung, teilt das Gesetz das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse auf. Dazu zählen etwa Hausrat, das gemeinsam genutzte Auto und Ersparnisse, die während der Ehe angesammelt wurden. Haushaltsführung und Kinderbetreuung gelten dabei als gleichwertiger Beitrag wie ein Einkommen.
Nicht aufgeteilt werden grundsätzlich:
- Sachen, die jemand in die Ehe mitgebracht hat
- Erbschaften und Schenkungen von Dritten
- Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und des Berufs
- Unternehmen und Unternehmensanteile, sofern sie keine bloße Wertanlage sind
Eine Sonderstellung hat die Ehewohnung. Auch wenn sie eine Person mitgebracht hat, kann sie unter bestimmten Umständen in die Aufteilung fallen, etwa wenn die andere Person oder ein gemeinsames Kind darauf angewiesen ist.
Ehepakt: eigene Regeln vereinbaren
Mit einem Ehepakt könnt ihr vom gesetzlichen Modell abweichen, zum Beispiel eine Gütergemeinschaft für bestimmte Vermögenswerte vereinbaren. Ehepakte müssen als Notariatsakt errichtet werden.
Daneben gibt es Vorwegvereinbarungen über die spätere Aufteilung, etwa über die Ehewohnung oder Ersparnisse. Für Vereinbarungen über die Ehewohnung ist ebenfalls ein Notariatsakt nötig, für andere Teile reicht oft die Schriftform. Das Gericht kann im Scheidungsfall von solchen Vereinbarungen nur unter bestimmten Voraussetzungen abweichen.
Wann lohnt sich eine Vereinbarung?
- wenn eine Person eine Wohnung oder ein Haus in die Ehe mitbringt
- wenn eine Person ein Unternehmen führt
- wenn große Unterschiede bei Vermögen oder Einkommen bestehen
- wenn ihr gemeinsam bauen oder kaufen wollt und unterschiedlich viel beitragt
Tipp: die Eröffnungsbilanz
Schreibt vor der Hochzeit gemeinsam auf, was jede Person mitbringt: Konten, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Schulden. Unterschreibt die Liste beide und bewahrt Belege auf. Das kostet einen Abend und schafft Klarheit für viele Jahre.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben euer Standesamt, eine Notarin oder ein Anwalt für Familienrecht.
Häufige Fragen
Gilt in Österreich automatisch Gütertrennung?
Ja. Jede Person bleibt Eigentümerin ihres Vermögens. Bei einer Scheidung werden aber eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse aufgeteilt.
Wie schließt man einen Ehevertrag in Österreich?
Ehepakte und Vereinbarungen über die Ehewohnung werden als Notariatsakt errichtet. Lasst euch dafür von einem Notariat beraten.


