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Recht und Formalitäten

Partnerschaftsvertrag: Absicherung für unverheiratete Paare

Nicht heiraten, aber abgesichert sein: Was ein Partnerschaftsvertrag regeln kann und wo seine Grenzen liegen.

Redaktion Hochzeit Brautinfo2 Min. Lesezeit

Partnerschaftsvertrag: Absicherung für unverheiratete Paare, Bild 1

Viele Paare leben jahrelang zusammen, kaufen gemeinsam ein, bauen ein Haus oder bekommen Kinder, ohne zu heiraten. Rechtlich sind sie dabei deutlich schlechter abgesichert als Ehepaare oder eingetragene Partner. Eine österreichische Form der Ehe light wie den französischen Zivilpakt gibt es nicht. Mit einem Partnerschaftsvertrag könnt ihr aber vieles selbst regeln.

Was ein Partnerschaftsvertrag regeln kann

  • Wohnung und Haus: Wer darf nach einer Trennung bleiben, wie werden Investitionen der anderen Person ausgeglichen?
  • Anschaffungen: Was gehört wem, was wird bei einer Trennung geteilt?
  • Kredite und Haftungen: Wer zahlt welchen Kredit ab, wie wird eine Bürgschaft intern ausgeglichen?
  • Ausgleich für Betreuung: Wer wegen der Kinder beruflich kürzertritt, kann einen finanziellen Ausgleich vereinbaren.
  • Laufende Kosten: Wie teilt ihr Miete, Haushalt und Urlaube auf?

Gemeinsam bauen auf dem Grund einer Person

Ein häufiger Fall: Ein Haus wird auf einem Grundstück gebaut, das nur einer Person gehört. Rechtlich gehört das Gebäude dann grundsätzlich dem Grundeigentümer. Ohne Vereinbarung ist der finanzielle Beitrag der anderen Person schwer zurückzufordern. Ein Vertrag oder ein Eintrag im Grundbuch, etwa als Miteigentum oder Wohnrecht, schafft hier Sicherheit. Grundbucheinträge sind allerdings verbindlich und lassen sich später nicht einfach rückgängig machen, lasst euch dazu beraten.

Was ein Vertrag nicht ersetzen kann

Ein Partnerschaftsvertrag regelt das Verhältnis zwischen euch beiden. Er macht euch aber nicht zu gesetzlichen Erben, begründet keinen Anspruch auf Hinterbliebenenpension und ändert nichts an Steuern und Gebühren. Dafür braucht es Testament, Versicherungen oder eben die Ehe oder eingetragene Partnerschaft.

Form und Beratung

Ein Partnerschaftsvertrag sollte schriftlich geschlossen und von beiden unterschrieben werden. Bei Immobilien oder größeren Beträgen empfehlen wir eine Beratung bei Notariat oder Anwaltskanzlei. Für einige Vereinbarungen, etwa über Liegenschaften, gelten besondere Formvorschriften.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben euer Standesamt, eine Notarin oder ein Anwalt für Familienrecht.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich eine Ehe light?

Nein. Neben Ehe und eingetragener Partnerschaft gibt es keine eigene Rechtsform. Unverheiratete Paare können aber einen Partnerschaftsvertrag schließen.

Was sollte in einem Partnerschaftsvertrag stehen?

Regelungen zu Wohnung, gemeinsamen Anschaffungen, Krediten und einem Ausgleich bei Trennung, etwa für Kinderbetreuung.

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