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Bräuche und Trauung

Die evangelische Trauung: Voraussetzungen, Ablauf und Traugespräch

Evangelisch heiraten heißt: Ihr seid bereits standesamtlich verheiratet und feiert danach einen Traugottesdienst. Was ihr über Voraussetzungen, Trauzeugen und Traugespräch wissen solltet.

Redaktion Hochzeit Brautinfo3 Min. Lesezeit

Die evangelische Trauung: Voraussetzungen, Ablauf und Traugespräch, Bild 1

Wenn ihr evangelisch heiraten möchtet, ist ein Punkt besonders wichtig: In der Tradition der Reformation ist die Ehe kein Sakrament. Die evangelischen Kirchen kennen weder eine eigene Theologie der Ehe im katholischen Sinn noch ein kirchliches Eherecht. Die Lehre von der Ehe ist für Protestantinnen und Protestanten ein Kapitel der christlichen Ethik.

Das evangelische Eheverständnis

Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe ein von Gott gewollter Lebensraum für zwei Menschen. Sie gibt dem gemeinsamen Leben und der Liebe eine Form und bietet durch die gegenseitig versprochene Treue Halt und Schutz.

Die Ehe ist ihrem Wesen nach auf Lebenszeit angelegt. Eine so enge Verbindung verträgt keine Einschränkungen und Vorbehalte. Wer einander so nahegekommen ist, kommt nicht wieder voneinander los, ohne dass im Leben beider etwas zerbricht. Die Bibel beschreibt das mit dem Bild, dass zwei Menschen „ein Fleisch“ werden (Genesis 2,24).

Zu heiraten braucht nicht nur Liebe, sondern auch Mut, Hoffnung und gegenseitiges Vertrauen. Gottes Segen begleitet das Versprechen von Treue, Achtung und Liebe ein Leben lang, „in guten und in bösen Tagen“.

Geheiratet wird am Standesamt

Nach evangelischer Auffassung wird die Ehe am Standesamt geschlossen. Das deckt sich mit der Rechtslage in Österreich, denn nur die standesamtliche Trauung ist rechtsgültig. Ab dem Jawort vor dem Standesamt seid ihr nicht mehr nur durch Zuneigung, sondern auch rechtlich miteinander verbunden. In die Kirche kommt ihr dann bereits als Ehepaar, um einen festlichen Traugottesdienst zu feiern und euch segnen zu lassen. Wie die standesamtliche Trauung abläuft, lest ihr in unserem Ratgeber Standesamtlich heiraten in Österreich.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Kirchenmitgliedschaft: Mindestens einer von euch muss Mitglied der Evangelischen Kirche A.B. oder H.B. sein.
  • Standesamtliche Ehe: Die zivile Eheschließung geht der kirchlichen Trauung voraus.
  • Nach einer Scheidung: Eine evangelische Trauung ist auch möglich, wenn einer oder beide schon einmal verheiratet waren. Darüber entscheidet die Pfarrerin oder der Pfarrer nach einem ausführlichen Gespräch.

Ökumenische und konfessionsverbindende Trauung

Gehört einer von euch einer anderen Konfession an, unterstützt die evangelische Kirche euch dabei, dass die Trauung auch von der anderen Kirche anerkannt wird. Wünscht sich einer von euch, dass ein Geistlicher seiner Kirche mitwirkt, ist das gut möglich. Für solche ökumenischen Trauungen gibt es klare Vereinbarungen mit der römisch-katholischen Kirche. Die evangelische Kirche spricht dabei gern von „konfessionsverbindenden“ Ehen.

Die ersten Schritte

Wenn ihr kirchlich heiraten möchtet, meldet euch möglichst früh bei eurem zuständigen evangelischen Pfarramt, in der Regel dem Pfarramt eures Wohnsitzes. In einem Erstgespräch lassen sich viele Fragen klären, und vor allem können Termin und Ort der Trauung fixiert werden. Gerade in der Hauptsaison zwischen Mai und September sind beliebte Kirchen und Termine schnell vergeben.

Die Trauzeugen

An einer evangelischen Trauung können Trauzeugen mitwirken, die ihr selbst auswählt und die in der Regel einer christlichen Kirche angehören. Sie haben die schöne Aufgabe, euch als Paar freundschaftlich und im Gebet zu begleiten. Ob sie bei der kirchlichen Feier zwingend nötig sind, klärt ihr am besten im Traugespräch.

Das Traugespräch

Einige Wochen vor der Hochzeit findet das Traugespräch statt. Es erfüllt mehrere Zwecke:

  • Ihr lernt eure Pfarrerin oder euren Pfarrer kennen, und umgekehrt.
  • Persönliche Fragen haben Platz.
  • Das evangelische Eheverständnis kommt zur Sprache.
  • Aufbau und Sinn des Traugottesdienstes werden erklärt.
  • Ihr sucht gemeinsam Lieder, Bibelstellen und Texte aus.
  • Besondere Wünsche und Ideen, etwa zu Musik, Ablauf oder Mitwirkenden, werden abgeklärt.

Am schönsten ist es, wenn ihr diesem Gespräch offen und vertrauensvoll begegnet. Nicht selten entstehen daraus tiefe Begegnungen und sogar langjährige Verbindungen zwischen Brautpaar und Pfarrerin oder Pfarrer. Für die Gestaltung der Musik im Gottesdienst lohnt sich auch ein Blick auf unsere Rubrik Hochzeitsmusik.

Weitere Informationen

Antworten auf häufige Fragen rund um Glauben und Leben und die Kontakte der Pfarrgemeinden findet ihr auf der Website der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich. Die Kirchenleitung hat ihren Sitz in Wien.

Häufige Fragen

Kann man evangelisch heiraten, wenn nur einer evangelisch ist?

Ja, es reicht, wenn einer von euch Mitglied der Evangelischen Kirche A.B. oder H.B. ist. Bei unterschiedlichen Konfessionen ist auch eine ökumenische Trauung möglich.

Ist eine evangelische Trauung in Österreich rechtsgültig?

Nein, rechtsgültig ist nur die standesamtliche Trauung. Nach evangelischem Verständnis wird die Ehe ohnehin am Standesamt geschlossen, der Traugottesdienst folgt danach.

Darf man nach einer Scheidung evangelisch heiraten?

Grundsätzlich ja. Die Pfarrerin oder der Pfarrer entscheidet nach einem ausführlichen Gespräch darüber.

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