Recht und Formalitäten
Heiraten am Standesamt: Dokumente, Ablauf und Voraussetzungen
Welche Unterlagen ihr braucht, wie die Ermittlung der Ehefähigkeit abläuft und was seit 2025 beim Mindestalter gilt.
Redaktion Hochzeit Brautinfo2 Min. Lesezeit

In Österreich wird eine Ehe nur vor dem Standesamt rechtsgültig geschlossen. Eine kirchliche oder freie Trauung kann zusätzlich stattfinden, ersetzt den Gang zum Standesamt aber nicht. Die Ehe steht seit 2019 allen Paaren offen, unabhängig vom Geschlecht.
Wer darf heiraten?
Beide Verlobten müssen volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Seit 1. August 2025 gibt es davon keine Ausnahme mehr: Die frühere Möglichkeit, ab 16 Jahren mit gerichtlicher Genehmigung zu heiraten, wurde abgeschafft. Gleichzeitig wurde das Eheverbot zwischen Verwandten ausgeweitet. Es gilt nun bis zum vierten Grad der Seitenlinie, damit sind etwa auch Ehen zwischen Cousin und Cousine nicht mehr möglich.
Die Ermittlung der Ehefähigkeit
Bevor ihr heiraten könnt, prüft das Standesamt, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Ermittlung der Ehefähigkeit, früher Aufgebot genannt, könnt ihr bei jedem Standesamt in Österreich durchführen, unabhängig von eurem Wohnort. In der Regel müsst ihr beide persönlich anwesend sein. Über das Gespräch wird eine Niederschrift angefertigt. Ist eine Person verhindert, gibt es dafür ein eigenes Formular, das ihr am Standesamt erhaltet.
Vereinbart den Termin rechtzeitig, aber nicht zu früh. Die Ermittlung darf nicht zu lange vor der Trauung liegen, die genaue Frist nennt euch euer Standesamt.
Welche Dokumente braucht ihr?
Für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die noch nie verheiratet waren, sind meist folgende Unterlagen nötig:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über akademische Grade, falls diese eingetragen werden sollen
- Meldenachweis nur bei Hauptwohnsitz im Ausland, sonst fragt das Standesamt das Melderegister selbst ab
Wart ihr schon einmal verheiratet oder verpartnert, braucht ihr zusätzlich die Urkunde der letzten Ehe oder Partnerschaft und den Nachweis, wie sie aufgelöst wurde, etwa durch Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde. Viele Daten liegen in den österreichischen Registern bereits vor. Fragt deshalb vorab nach, was ihr in eurem Fall tatsächlich mitbringen müsst.
Bei ausländischen Dokumenten können eine Apostille oder Beglaubigung und eine Übersetzung notwendig sein. Diese Beschaffung dauert oft Wochen, plant hier großzügig.
Trauzeugen und Namen
Trauzeugen sind in Österreich nicht vorgeschrieben. Wenn ihr möchtet, könnt ihr bis zu zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen benennen, sie müssen einen Lichtbildausweis mitbringen. Bei der Ermittlung legt ihr außerdem fest, welchen Familiennamen ihr nach der Hochzeit tragt. Mehr dazu lest ihr in unserem Artikel zum Familiennamen nach der Hochzeit.
Der Ablauf am Hochzeitstag
Die Trauung selbst dauert meist 15 bis 30 Minuten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte hält eine kurze Ansprache, ihr gebt euer Ja-Wort, unterschreibt und tauscht die Ringe. Viele Standesämter erlauben Musik, Fotos und persönliche Worte. Danach erhaltet ihr eure Heiratsurkunde.
Wer nicht im Amtsraum heiraten möchte, kann sich auch an besonderen Orten trauen lassen, etwa in Schlössern oder im Freien. Wie das funktioniert, erklärt unser Beitrag zur standesamtlichen Trauung an besonderen Orten.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben euer Standesamt, eine Notarin oder ein Anwalt für Familienrecht.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man in Österreich heiraten?
Seit 1. August 2025 nur noch ab 18 Jahren. Die frühere Ausnahme ab 16 Jahren mit gerichtlicher Genehmigung gibt es nicht mehr.
Bei welchem Standesamt kann man heiraten?
Die Ermittlung der Ehefähigkeit und die Trauung sind bei jedem Standesamt in Österreich möglich, unabhängig vom Wohnort.
Braucht man Trauzeugen?
Nein. Trauzeugen sind freiwillig, ihr könnt bis zu zwei benennen.


